Unsere Expertise im Erbrecht
Kompetente juristische Beratung für Ihre erbrechtlichen Anliegen
Erbrechtliche Angelegenheiten erfordern rechtliche Präzision und ein hohes Maß an Sensibilität. Wir begleiten Sie zuverlässig bei der Nachlassplanung, der Nachlassabwicklung sowie bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Vorsorgende Nachlassgestaltung
- Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Beratung zur gesetzlichen Erbfolge und zu Gestaltungsmöglichkeiten
- Pflichtteilsoptimierung und Pflichtteilsvermeidung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
- Gestaltung von Vermächtnissen, Testamenten und Auflagen
- Beratung zu lebzeitigen Schenkungen und deren erbrechtlichen Auswirkungen
Erbfall und Nachlassabwicklung
- Erste rechtliche Beratung nach Eintritt des Erbfalls
- Unterstützung bei der Beantragung von Erbscheinen
- Beratung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
- Begleitung bei der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Vertretung in Erbauseinandersetzungen und Erbengemeinschaften
- Klärung von Auskunfts-, Wertermittlungs- und Zahlungsansprüchen
- Außergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegung
- Prüfung der Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen
- Durchsetzung oder Abwehr von Anfechtungsansprüchen

Jetzt Erstgespräch buchen!
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten neben persönlichen auch digitale und telefonische Beratungen an.

Häufige Fragen zum Erbrecht (FAQ)
1. Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, welche Angehörigen in welcher Reihenfolge und zu welchen Anteilen erben. Die gesetzliche Regelung entspricht nicht immer den persönlichen Vorstellungen des Erblassers.
2. Wer kann ein Testament errichten?
Testierfähig ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, die Bedeutung seiner Erklärungen zu erkennen. Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden.
3. Kann ein Testament jederzeit geändert oder widerrufen werden?
Ein Testament kann grundsätzlich jederzeit geändert oder widerrufen werden. Bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen gelten jedoch besondere Bindungswirkungen.
4. Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch naher Angehöriger (z. B. Kinder, Ehegatten), wenn diese durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil besteht in der Regel in einem Geldanspruch.
5. Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die konkrete Höhe hängt vom Nachlasswert und der familiären Situation ab.
6. Kann man den Pflichtteil entziehen?
Ein vollständiger Pflichtteilsentzug ist nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser. Die Voraussetzungen sind sehr streng.
7. Was ist eine Erbengemeinschaft?
Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Entscheidungen über den Nachlass müssen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden, was häufig zu Konflikten führt.
8. Muss ich eine Erbschaft annehmen?
Nein. Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist. Auch hier gelten kurze Fristen.
9. Wie erhalte ich einen Erbschein?
Ein Erbschein wird beim zuständigen Nachlassgericht beantragt. Er dient als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden und Vertragspartnern.
10. Kann ein Testament angefochten werden?
Ja. Testamente können unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden, etwa wegen Irrtums, Drohung, Täuschung oder fehlender Testierfähigkeit. Auch hier sind Fristen zu beachten.
11. Wer haftet für Schulden des Erblassers?
Grundsätzlich haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Die Haftung kann jedoch durch rechtliche Maßnahmen begrenzt werden, etwa durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz.
12. Wann ist anwaltliche Beratung im Erbrecht sinnvoll?
Sowohl bei der vorsorgenden Nachlassgestaltung als auch nach Eintritt des Erbfalls ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll, um rechtliche Risiken zu minimieren, Streitigkeiten zu vermeiden und Fristen zu wahren.
