Fachkundige Hilfe im Arbeitsrecht | Kanzlei Helbig

Unsere Expertise im Arbeitsrecht

Kompetente juristische Beratung für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen

Bei Kanzlei Helbig steht Ihnen engagierte Rechtsberatung im Arbeitsrecht zur Seite, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse maßgeschneidert ist. Hier werden Sie in allen Belangen des Arbeitsrechts unterstützt – von der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen bis hin zu Fragen der Kündigung und den Rechten von Arbeitnehmern. Wir verstehen die komplexen Herausforderungen, die im Arbeitsverhältnis auftreten können, und bieten Ihnen rechtliche Beratung und Vertretung, um Ihre Interessen zu wahren. Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden oder erfolgreich zu lösen.

Leistungen für Arbeitnehmer

Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, einschließlich Zusatzvereinbarungen, Befristungen und Nebenabreden

 Überprüfung von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen

 Beratung zu Probezeit, Versetzungen, Änderungskündigungen und Wettbewerbsverboten
 
Unterstützung bei Konflikten am Arbeitsplatz, z. B. Mobbing, Diskriminierung oder Abmahnungen
 
Beratung zu Arbeitnehmerrechten bei Krankheit, Teilzeit, Elternzeit oder Homeoffice

Begleitung in Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Prüfung von Kündigungen auf Rechtmäßigkeit 

Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen 

Beratung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen 

Verhandlung von Abfindungen und Ansprüchen auf Arbeitszeugnisse, Boni oder Urlaubsabgeltung 

Arbeitsgerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten über Kündigung, Lohn, Urlaubsansprüche und Arbeitsbedingungen

Leistungen für Arbeitgeber

Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, einschließlich Zusatzvereinbarungen, Befristungen und Nebenabreden 

Gestaltung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen 

Erstellung von individuellen Arbeitszeugnissen und Empfehlungsschreiben 

Beratung zu Arbeitnehmerrechten bei Krankheit, Teilzeit, Elternzeit oder Homeoffice

Begleitung in Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 

Strategische Beratung bei betrieblichen Umstrukturierungen, Outsourcing oder Personalabbau 

Prüfung von Kündigungen auf Rechtmäßigkeit 

Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen 

Beratung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen 

Verhandlung von Abfindungen und Ansprüchen auf Arbeitszeugnisse, Boni oder Urlaubsabgeltung 

Arbeitsgerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten über Kündigung, Lohn, Urlaubsansprüche und Arbeitsbedingungen
 
Beratung und Vertretung in Verfahren vor Aufsichtsbehörden oder Einigungsstellen

Beratung zu Mitbestimmungsrechten von Betriebsräten 

Unterstützung bei Compliance-Fragen, arbeitsrechtlicher Risikoanalyse und Prävention
 
Gestaltung von Unternehmensrichtlinien, Homeoffice-Regelungen, Arbeitszeitmodellen und Bonusprogrammen
 
Beratung zu Umstrukturierungen, Massenentlassungen und Restrukturierungen unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorgaben
 
Beratung bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB 

Schulungen und Seminare für Arbeitgeber:innen und Führungskräfte zu arbeitsrechtlichen Themen

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten neben persönlichen auch digitale und telefonische Beratungen an.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht (FAQ)

1. Wann sollte ich mich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden?

Sobald es zu Unklarheiten, Konflikten oder rechtlich relevanten Maßnahmen im Arbeitsverhältnis kommt – etwa bei einer Kündigung, Abmahnung, einem Aufhebungsvertrag oder ausbleibender Vergütung. Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um Rechte zu sichern und Fehler zu vermeiden.

2. Welche Fristen gelten im Arbeitsrecht besonders häufig?

Im Arbeitsrecht gelten zahlreiche kurze Fristen. Besonders wichtig ist die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach Zugang der Kündigung. Auch Ausschlussfristen aus Arbeits- oder Tarifverträgen können Ansprüche schnell verfallen lassen.

3. Ist jede Kündigung wirksam?

Nein. Kündigungen müssen bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Je nach Betriebsgröße und Dauer des Arbeitsverhältnisses greift zudem der Kündigungsschutz. Viele Kündigungen sind angreifbar – eine rechtliche Prüfung lohnt sich fast immer.

4. Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht. Abfindungen werden jedoch häufig im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren oder Aufhebungsverträgen verhandelt. Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab.

5. Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Kündigung?

Eine Abmahnung dient der Beanstandung eines konkreten Fehlverhaltens und soll dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Verhaltensänderung geben. Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Oft ist eine wirksame Abmahnung Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.

6. Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Vor einer Unterschrift sollte stets eine rechtliche Prüfung erfolgen, da dieser erhebliche Nachteile haben kann, etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld oder den Verlust von Kündigungsschutz.

7. Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, kann ich gar nichts mehr tun?

Keine Sorge, selbst bei einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag ist nicht Hopfen und Malz verloren. Wichtig sind dabei zwei Dinge: schnelles Handeln und eine gute rechtliche Beratung.

8. Was muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthalten?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß, wohlwollend und vollständig sein. Es enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit sowie eine Leistungs- und Verhaltensbewertung. Zeugnisse sind häufig rechtlich angreifbar und sollten geprüft werden.

9. Was kann ich tun, wenn mein Gehalt nicht gezahlt wird?

Ausstehende Vergütung kann außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht werden. Dabei sind mögliche Ausschlussfristen zu beachten. In bestimmten Fällen kommt auch eine Kündigung oder ein Zurückbehaltungsrecht in Betracht.

10. Welche Rechte habe ich bei Krankheit?

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach kann ein Anspruch auf Krankengeld bestehen. Kündigungen wegen Krankheit sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

11. Gilt Arbeitsrecht auch für Führungskräfte oder Geschäftsführer?

Ja, allerdings mit Besonderheiten. Führungskräfte und Geschäftsführer unterliegen teilweise anderen rechtlichen Regelungen. Eine individuelle Prüfung ist hier besonders wichtig.

12. Wer trägt die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens?

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerichtskosten fallen häufig nicht oder nur in geringem Umfang an.

13. Vertreten Sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Ja. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber:innen. Selbstverständlich achten wir dabei strikt auf die Wahrung von Interessenkonflikten.

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