Kostenübersicht
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt mit Offenheit und Klarheit – auch in Kostenfragen.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind wesentliche Grundlagen einer vertrauensvollen anwaltlichen Zusammenarbeit. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Grundsätze der anwaltlichen Vergütung sowie die möglichen Kosten einer rechtlichen Beratung und Vertretung. Ziel ist es, Ihnen bereits im Vorfeld Klarheit darüber zu verschaffen, welche finanziellen Aspekte mit der Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen verbunden sein können.
Erstgespräch
Für das Erstgespräch fällt ein Stundenhonorar von bis zu 150 € (inkl. USt.) an, abhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Bei Erteilung eines Mandats wird dieses Honorar vollständig angerechnet.
Das Erstgespräch dient nicht lediglich dem gegenseitigen Kennenlernen oder einer unverbindlichen Vorabklärung. Vielmehr erhalten Sie bereits in diesem Termin eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung, die sich konkret an Ihrem individuellen Anliegen orientiert. Ziel des Erstgesprächs ist es, Ihre rechtliche Situation strukturiert zu erfassen, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen und eine erste Bewertung der Erfolgs-aussichten sowie Risiken vorzunehmen.
Die Vergütung des Erstgesprächs erfolgt auf Grundlage einer Rahmengebühr. Dies bedeutet, dass sich die Höhe der Kosten nach Art, Umfang und rechtlicher Komplexität Ihres Anliegens richtet. Maßgeblich sind insbesondere der erforderliche Beratungsaufwand sowie die Intensität der rechtlichen Prüfung.
Bei einfach gelagerten Sachverhalten oder klar umrissenen Fragestellungen können entsprechend auch geringere Gebühren anfallen.


Abrechnung nach Gebührentabelle
Erfolgt die Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührentabelle, bemisst sich die anwaltliche Vergütung nach dem Wert des Streitgegenstandes, also nach dem wirtschaftlichen Interesse, das mit der jeweiligen Angelegenheit verfolgt wird.
Wenn Sie beispielsweise ausstehendes Gehalt in Höhe von 2.000 € geltend machen möchten, belaufen sich die Kosten für eine außergerichtliche anwaltliche Beratung nach den gesetzlichen Vorgaben auf 296,07 € inklusive Umsatzsteuer. Die Höhe der Vergütung bemisst sich nach dem Streitwert, der sich nach dem Umfang und Wert Ihres Anliegens richtet.
Um Ihnen eine erste Orientierung zu bieten, haben Sie zudem die Möglichkeit, die voraussichtlichen Kosten vorab selbst zu berechnen. Hierfür können Sie den kostenlosen Prozesskostenrechner auf der Webseite des Deutschen Anwaltvereins nutzen. Dieses Tool ermöglicht Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Einschätzung der in Ihrem individuellen Fall anfallenden Anwaltskosten.
Den entsprechenden Rechner finden Sie unter:
DAV-Prozesskostenrechner (Anwaltsblatt)
Vergütungsvereinbarung
Über eine Vergütungsvereinbarung können wir die Abrechnung flexibel an Ihr Anliegen anpassen, sodass Sie nur für die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlen – transparent, fair und klar nachvollziehbar.
Neben der Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) besteht die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen. Diese Form der Abrechnung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie eine transparente Kostenstruktur auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands wünschen oder der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit zu Beginn noch nicht verlässlich eingeschätzt werden kann.
Bei einer Vergütungsvereinbarung erfolgt die Abrechnung in der Regel nach Stunden. Sie zahlen somit ausschließlich für die Zeit, die tatsächlich für die Bearbeitung Ihres Anliegens aufgewendet wird. Dieses Modell bietet ein hohes Maß an Nachvollziehbarkeit und kann vor allem bei komplexen oder länger andauernden Mandaten eine faire und flexible Alternative zur gesetzlichen Vergütung darstellen.
Die Höhe des vereinbarten Stundenhonorars richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Berücksichtigt werden hierbei insbesondere der rechtliche und tatsächliche Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit, das mit der Mandatsbearbeitung verbundene Haftungsrisiko, die wirtschaftliche Bedeutung für Sie sowie der zu erwartende zeitliche Bearbeitungsaufwand. Auch besondere fachliche Anforderungen oder eine besondere Dringlichkeit können Einfluss auf die Honorarhöhe haben.

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten neben persönlichen auch digitale und telefonische Beratungen an.

Häufige Fragen zu den Kosten (FAQ)
1. Wie setzen sich die Anwaltskosten zusammen?
Die Anwaltskosten richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist der sogenannte Streitwert, also der wirtschaftliche Wert Ihres Anliegens. Je höher der Streitwert, desto höher in der Regel auch die Gebühren.
2. Kann ich vorab erfahren, wie hoch die Kosten in meinem Fall sind?
Ja. Für eine erste Orientierung können Sie den kostenlosen Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins nutzen. Er zeigt Ihnen schnell die möglichen Anwaltskosten für Ihren individuellen Fall an. Die Berechnung ist unverbindlich und ersetzt keine persönliche Beratung.
3. Was kostet das Erstgespräch?
Das Erstgespräch wird auf Stundenbasis abgerechnet. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 150 € pro Stunde inklusive Umsatzsteuer. Dabei erhalten Sie bereits eine fundierte rechtliche Ersteinschätzung, die auf Ihr Anliegen zugeschnitten ist.
4. Kann ich auch nach tatsächlichem Zeitaufwand abrechnen?
Ja. In vielen Fällen kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein. Hierbei zahlen Sie ausschließlich für die tatsächlich erbrachte Leistung. Die Höhe des Stundenhonorars hängt von Faktoren wie Schwierigkeitsgrad, Haftungsrisiko, Komplexität und voraussichtlicher Bearbeitungszeit ab.
5. Gibt es günstigere Gebühren bei einfachen Anliegen?
Ja. Bei unkomplizierten oder klar umrissenen Fragestellungen können geringere Gebühren anfallen. Wir besprechen dies im Vorfeld transparent, sodass Sie wissen, womit Sie rechnen können.
6. Was ist eine Vergütungsvereinbarung und wann ist sie sinnvoll?
Eine Vergütungsvereinbarung ermöglicht eine flexible Abrechnung, die sich am individuellen Aufwand orientiert. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der zeitliche oder rechtliche Umfang Ihres Anliegens schwer abzuschätzen ist oder eine transparente Kostenstruktur gewünscht wird. Die Vereinbarung erfolgt schriftlich vor Mandatsbeginn und entspricht den Vorgaben des § 3a RVG.
7. Werden die Kosten im Vorfeld transparent kommuniziert?
Ja. Wir legen großen Wert auf Kostentransparenz. Sowohl bei der Vergütung nach RVG als auch bei einer individuellen Vereinbarung informieren wir Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
8. Muss ich die Kosten sofort bezahlen?
Die Zahlungsmodalitäten klären wir individuell. Üblicherweise werden die Gebühren nach Abschluss der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Bei größeren oder längerfristigen Mandaten kann auch eine Abschlagszahlung vereinbart werden.
