Unsere Expertise im Vertragsrecht

Kompetente Beratung und Vertretung im Vertragsrecht

Verträge bilden die Grundlage nahezu jeder rechtlichen Beziehung – ob im privaten Alltag oder im geschäftlichen Umfeld. Fehlerhafte Formulierungen, unklare Regelungen oder fehlende Absicherungen führen schnell zu Streitigkeiten und finanziellen Risiken.
Ich unterstütze Sie dabei, Verträge rechtssicher zu gestalten, bestehende Vereinbarungen zu prüfen und Konflikte effizient zu lösen

Warum eine anwaltliche Prüfung sinnvoll ist

Viele Konflikte entstehen, weil Verträge unklar formuliert oder rechtlich unwirksam sind. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schützt vor teuren Auseinandersetzungen und sorgt für klare, belastbare Regelungen.
Ich unterstütze Sie dabei, Risiken zu erkennen, zu vermeiden und Ihre Interessen konsequent durchzusetzen.

Leistungen für Privatpersonen

Prüfung und Gestaltung privater Verträge

  • Kaufverträge (z. B. Auto, Immobilie, hochpreisige Gegenstände)
  • Werkverträge (Handwerkerleistungen, Renovierungen, Reparaturen)
  • Dienstverträge
  • Darlehensverträge
  • Schenkungsverträge
  • Miet- und Pachtverträge im privaten Bereich
  • Ehebezogene oder familiäre Vereinbarungen (z. B. Trennungs- oder Unterhaltsvereinbarungen)

Durchsetzung Ihrer Rechte bei Vertragsstreitigkeiten

  • Rücktritt, Minderung, Schadensersatz
  • Anfechtung wegen Täuschung oder Irrtum
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Streitigkeiten mit Handwerkern oder Dienstleistern
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen

 Unterstützung bei Problemen mit Online‑Käufen

  • Widerruf
  • Nichtlieferung
  • Mangelhafte Ware
  • Abo‑Fallen und unklare Vertragsbedingungen

Leistungen für Unternehmer

Gestaltung und Prüfung geschäftlicher Verträge

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Dienstleistungs‑ und Werkverträge
  • Kooperations‑ und Rahmenverträge
  • Liefer‑ und Vertriebsverträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)
  • Gesellschaftsbezogene Verträge (z. B. Gesellschaftervereinbarungen)
  • IT‑ und Softwareverträge

 Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche

  • Forderungsmanagement
  • Vertragsstrafen
  • Schadensersatzforderungen
  • Gewährleistungs- und Garantiefragen
  • Streitigkeiten mit Geschäftspartnern, Lieferanten oder Kunden

 Risikominimierung & Compliance

  • Vertragsanalyse zur Risikobewertung
  • Optimierung bestehender Vertragsstrukturen
  • Prüfung von Haftungsregelungen
  • Beratung zu Datenschutzklauseln und DSGVO‑Konformität

Jetzt Erstgespräch buchen!

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten neben persönlichen auch digitale und telefonische Beratungen an.

Häufige Fragen zum Vertragsrecht (FAQ)

1. Sind Verträge ohne Schriftform gültig?

Ja. Auch mündliche Verträge sind grundsätzlich wirksam. Das Problem liegt jedoch in der Beweisbarkeit. Bei wichtigen Geschäften (z. B. Kauf hochpreisiger Gegenstände, Werkleistungen, Darlehen) ist Schriftform dringend zu empfehlen.

2. Was passiert, wenn ein Vertrag unklare oder widersprüchliche Formulierungen enthält?

Unklare Klauseln werden häufig zulasten des Verwenders ausgelegt. Das führt oft zu Streitigkeiten, die sich durch eine vorherige anwaltliche Prüfung vermeiden lassen.

3. Kann ich einen Vertrag widerrufen?

Ein Widerruf ist nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich, z. B. bei Haustürgeschäften oder Online‑Käufen. Bei individuell ausgehandelten Verträgen besteht meist kein Widerrufsrecht.

4. Wann ist ein Vertrag anfechtbar?

Eine Anfechtung kommt in Betracht bei arglistiger Täuschung, widerrechtlicher Drohung, Irrtum über wesentliche Vertragsbestandteile

Die Anfechtungsfristen sind kurz – schnelles Handeln ist wichtig.

5. Wann sollte ein Vertrag anwaltlich geprüft werden?

Immer dann, wenn finanzielle Risiken bestehen oder die Vertragsbedingungen unklar, ungewöhnlich oder einseitig erscheinen.

6. Wie lange dauert eine Vertragsprüfung?

Das hängt vom Umfang ab. Einfache Verträge lassen sich oft kurzfristig prüfen, komplexe Vereinbarungen benötigen mehr Zeit.

Welche Unterlagen sollte ich zur Prüfung mitbringen: den vollständigen Vertragsentwurf, relevanten Schriftverkehr, eventuelle Nebenabreden, Informationen zu bisherigen Verhandlungen.

7. Was kann ich tun, wenn die Gegenseite ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt?

Je nach Fall kommen in Betracht: Nachfristsetzung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, außergerichtliche Einigung, gerichtliche Durchsetzung.

8. Wie gehe ich vor, wenn ich eine unberechtigte Forderung erhalten habe?

Sie sollten nicht vorschnell zahlen oder unterschreiben. Eine anwaltliche Prüfung klärt, ob die Forderung berechtigt ist. Auch eine Zahlung unter Vorbehalt kann in Betracht kommen. Wichtig ist allerdings, dass bei Steuerschulden ein Zahlungsaufschub grundsätzlich ausgeschlossen ist. 

9. Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Die Gewährleistungsrechte sind gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Mängeln, die bereits bei Übergabe vorhanden waren.

Bei der Garantie, handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers.

10. Wann kann ich Schadensersatz verlangen?

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn der Vertragspartner eine vertragliche Pflicht verletzt hat und Ihnen dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine Pflichtverletzung vorliegt (z. B. mangelhafte Leistung, verspätete Lieferung, Nichterfüllung), Ihnen ein messbarer Schaden entstanden ist, ein Kausalzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden besteht, der Vertragspartner die Pflichtverletzung zu vertreten hat (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).

Je nach Vertragstyp können zusätzlich besondere gesetzliche Regelungen gelten, etwa im Kauf‑, Werk‑ oder Dienstvertragsrecht. Die genaue Höhe des Schadensersatzes richtet sich immer nach dem konkreten Einzelfall.

11. Was tun bei Problemen mit Handwerkern?

Typische Fälle sind mangelhafte Arbeiten, überhöhte Rechnungen, nicht eingehaltene Termine, verweigerte Nachbesserung.

Hier ist eine strukturierte Vorgehensweise wichtig: Dokumentation, Fristsetzung, rechtliche Bewertung.

12. Was tun bei Problemen mit Online‑Käufen?

  • Widerruf prüfen
  • Mängel dokumentieren
  • Verkäufer schriftlich kontaktieren

13. Kann ich einen Vertrag rückgängig machen, wenn ich mich „verkauft“ habe?

Ein bloßes „Nichtgefallen“ reicht nicht. Es müssen rechtliche Gründe vorliegen (Widerruf, Anfechtung, Rücktritt).

14. Kann ich meine AGB selbst schreiben?

Grundsätzlich können Sie AGB selbst formulieren. Allerdings ist das mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Fehlerhafte oder unklare Klauseln führen schnell dazu, dass einzelne Bestimmungen oder sogar ganze AGB unwirksam sind. Typische Risiken sind:

  • Unwirksame Klauseln: Viele Formulierungen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Schon kleine Fehler können zur kompletten Unwirksamkeit führen.
  • Abmahngefahr: Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände können fehlerhafte AGB kostenpflichtig abmahnen.
  • Haftungsrisiken: Ungünstige oder unwirksame Haftungsregelungen können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen.
  • Rechtsunsicherheit: Unklare oder widersprüchliche Klauseln führen zu Streitigkeiten mit Kunden oder Geschäftspartnern.
  • Nichtbeachtung aktueller Rechtsprechung: AGB müssen regelmäßig an neue Urteile angepasst werden – Laien übersehen diese Entwicklungen häufig.

Professionell erstellte AGB sorgen für Rechtssicherheit, minimieren Haftungsrisiken und schützen vor teuren Auseinandersetzungen.

15. Wie sichere ich mich gegen Zahlungsausfälle ab?

Das Insolvenzrisiko eines Vertragspartners lässt sich durch die Vereinbarung von Vorschüssen, geeigneten Sicherheiten, Eigentumsvorbehalten sowie klaren Zahlungsfristen deutlich reduzieren. Ergänzend trägt ein konsequent betriebenes Mahnwesen zur Risikominimierung bei. Eine anwaltliche Begleitung unterstützt zudem effektiv bei der Durchsetzung offener Forderungen.

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