Expertise im Handels- & Gesellschaftsrecht - Kanzlei Helbig

Unsere Expertise im Handels- & Gesellschafts-recht

Kompetente juristische Beratung für Ihre handels- & gesellschaftsrechtlichen Anliegen

Bei Kanzlei Helbig steht Ihnen engagierte Rechtsberatung im Handels‑ und Gesellschaftsrecht zur Seite, die auf Ihre unternehmensspezifischen Fragestellungen zugeschnitten ist. Wir unterstützen Sie in allen relevanten Bereichen – von der Gestaltung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Handelsregisterangelegenheiten über Organ‑ und Haftungsfragen bis hin zu Umwandlungen, Konzern‑ und M&A‑Transaktionen. Sie erhalten rechtliche Beratung und Vertretung bei Satzungs‑ und Vertragsgestaltungen, bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern sowie bei der Umsetzung von Publizitäts‑ und Compliance‑Pflichten. Verlassen Sie sich auf fundierte, praxisorientierte Lösungen, um rechtliche Risiken zu begrenzen und betriebliche Entscheidungen rechtssicher zu treffen.

Leistungsübersicht

Handelsregister und Firmenrecht Vorbereitung und Einreichung von Eintragungsunterlagen; Beratung zu Firmenfortführung, Firmenwahrheit und Publizitätspflichten.

Gesellschaftsgründung und Satzungsgestaltung 
Entwurf und Prüfung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen; Regelungen zu Kapital, Stimmrechten, Gewinnverteilung und Exit‑Mechanismen.

Organrecht und Haftung 
Beratung zu Pflichten und Verantwortlichkeiten von Geschäftsführung und Vorstand; Haftungsprävention, Organhaftung und Versicherungsfragen.

Konzern‑ und Umwandlungsrecht Strukturierung von Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Konzernverflechtungen; Begleitung von Umwandlungsverfahren und Gläubigerschutzmaßnahmen.

Transaktionen und Streitbeilegung Begleitung von M&A‑Transaktionen, Due‑Diligence‑Prüfungen, Vertragsverhandlungen sowie Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und Schiedsverfahren.

Jetzt Erstgespräch buchen!

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten neben persönlichen auch digitale und telefonische Beratungen an.

Häufige Fragen zum Handels- & Gesellschaftsrecht (FAQ)

1. Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?
Eintragungspflichtig sind grundsätzlich Kaufleute sowie bestimmte Gesellschaftsformen (z. B. GmbH, AG, UG, OHG, KG). Ob ein Einzelunternehmen eintragungspflichtig ist, richtet sich danach, ob ein „in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ vorliegt; Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen.

2. Welche Tatsachen werden eingetragen und welche Rechtswirkung haben sie? 
Eingetragen werden u. a. Firma, Sitz, Geschäftsführung, Prokura und Kapitalverhältnisse; eingetragene Tatsachen genießen Publizitätswirkung und sind Dritten gegenüber als bekannt anzusehen.

3. Wie läuft das Eintragungsverfahren ab?
Die Anmeldung erfolgt in der Regel elektronisch durch einen Notar beim zuständigen Registergericht; erforderliche Unterlagen sind Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und ggf. Bestellungsurkunden. Gerichtliche Gebühren und Notarkosten fallen an.

4. Welche Fristen und Meldepflichten gelten?
Änderungen (z. B. Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung, Kapitaländerungen) müssen unverzüglich angemeldet werden; unterlassene oder verspätete Eintragungen können zivil‑ und haftungsrechtliche Folgen für Organe haben.

5. Welche Kosten sind zu erwarten?
Die Eintragungskosten variieren; Gerichtskosten liegen typischerweise im Bereich von einigen hundert Euro zuzüglich Notargebühren; bei Kapitalmaßnahmen oder Umwandlungen können zusätzliche Gebühren anfallen.

6. Welche Formvoraussetzungen sind zu beachten?
Elektronische Einreichung in maschinenlesbarem Format; für notariell beurkundete Dokumente sind elektronische Zeugnisse erforderlich.

7. Welche Rolle spielt der Registerauszug?
Der Registerauszug dient als öffentlicher Nachweis über Vertretungsbefugnisse und Kapitalverhältnisse und ist regelmäßig Bestandteil von Due‑Diligence‑Prüfungen.

8. Wann drohen Sanktionen oder Haftung?
Form‑ und Fristverstöße können zu Schadensersatz, Rückwirkung von Rechtshandlungen oder strafrechtlichen Konsequenzen führen; Organe sollten daher Compliance‑prozesse implementieren.

9. Wie verhält sich das Handelsregister zum Unternehmensregister/Bundesanzeiger?
Das Handelsregister ist gerichtliches Register; das Unternehmensregister bündelt Veröffentlichungs‑ und Offenlegungspflichten (z. B. Jahresabschlüsse).

10. Kann eine Eintragung rückgängig gemacht werden?
Löschungen oder Berichtigungen sind möglich, erfordern aber gerichtliche Verfahren oder Nachweise; die Rechtsfolgen sind jeweils einzelfallabhängig.

 

 

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.