Versicherungsrecht

Unsere Expertise im Versdicherungsrecht

Kompetente juristische Beratung für Ihre versicherungsrechtlichen Anliegen

Beratung und Vertretung in allen Fragen des Versicherungsrechts – von der Vertragsgestaltung und Policenprüfung über die Regulierung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen bis zur Abwehr von Haftungs‑ und Regressforderungen. Ich unterstütze Versicherungsnehmer, Versicherer, Makler und Unternehmen präventiv, verhandlungsstark und prozessfest bei wirtschaftlich relevanten Entscheidungen. Leistungsumfang umfasst die Prüfung und Gestaltung von Versicherungsverträgen, Deckungs‑ und Leistungsstreitigkeiten, Schadenregulierung, Regress‑ und Haftungsfragen, aufsichts‑ und aufsichtsrechtliche Beratung sowie die Vertretung in Schieds‑ und Gerichtsverfahren.

Leistungsumfang

Policenprüfung und Vertragsgestaltung 
Prüfung von Versicherungsverträgen auf Deckungsumfang, Ausschlüsse und Obliegenheiten; Gestaltung maßgeschneiderter Policen und Vertragsklauseln zur Risikominimierung.

Schadenregulierung und Leistungsdurchsetzung 
Durchsetzung von Versicherungsleistungen, Koordination von Gutachten und Beweiserhebung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Leistungsstreitigkeiten.

Regress und Haftungsabwehr 
Abwehr und Durchsetzung von Regress‑ und Haftungsansprüchen; Prüfung von Haftungsgrundlagen, Regressklauseln und Rückgriffsstrategien.

D&O, Rückversicherung und Großschadenmanagement 
Beratung zu Directors‑and‑Officers‑ Deckungen, Strukturierung von Rückversicherungsvereinbarungen und Koordination bei Großschäden einschließlich Schadenallokation.

Aufsichtsrecht, Vermittlerrecht und Prävention 
Compliance‑Beratung für Versicherer und Vermittler, Provisions‑ und Maklerrechtsfragen, Schulungen sowie präventive Risiko‑ und Versicherungskonzepte.

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Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir bieten neben persönlichen auch digitale und telefonische Beratungen an.

Häufige Fragen zum Versicherungsrecht (FAQ)

1. Welches Gesetz gilt für Versicherungsverträge? 
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist die zentrale Rechtsgrundlage; ergänzende Regelungen finden sich in BGB, HGB und aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

2. Was muss ich bei Vertragsschluss angeben? 
Sie müssen die gefragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß beantworten. Unterlassene oder falsche Angaben können Rücktritt, Leistungsfreiheit oder Vertragsaufhebung zur Folge haben. Die Rechtslage wurde durch die VVG‑Reform 2008 präzisiert.

3. Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? 
Prüfen Sie die Ablehnung schriftlich, sammeln Sie Belege und Fristen, fordern Sie eine Deckungszusage oder begründete Ablehnung an und lassen Sie die Entscheidung anwaltlich überprüfen; oft sind Fristen und Verjährungsfragen entscheidend.

4. Welche Pflichten habe ich nach Eintritt des Versicherungsfalls? 
Unverzügliche Schadenanzeige, Mitwirkung bei Aufklärung und Vermeidung weiterer Schäden; Verletzung dieser Obliegenheiten kann Leistungsansprüche schmälern oder entfallen lassen.

5. Wie lange habe ich Zeit für Ansprüche? 
Verjährungsfristen variieren nach Vertragstyp und Anspruch; nach Eintritt des Versicherungsfalls sollten Sie Fristen prüfen und ggf. rechtzeitig Klage erheben oder Ansprüche geltend machen.

6. Wann lohnt sich ein Gutachten oder unabhängiger Sachverständiger? 
Bei strittigen Schadensumfang, Ursache oder Kausalität ist ein unabhängiges Gutachten oft entscheidend für die Beweisführung.

7. Was ist bei Berufsunfähigkeits und Lebensversicherungen besonders? 
Hier sind ärztliche Nachweise, Meldefristen und Vertragsklauseln (z. B. Ausschlüsse) zentral; bei Ablehnung ist frühzeitige juristische Prüfung ratsam.

8. Welche Rolle spielt der Vermittler? 
Fehlerhafte Weiterleitung von Angaben durch Vermittler kann dem Versicherer zugerechnet werden; Vermittlerhaftung und Provisionsstreitigkeiten sind gängige Themen.

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